Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter GERMANCARD Technologies GmbH schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Hinweise des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Aufträge und ergänzende Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Kostenvoranschläge und Angaben über Frachtsätze sind unverbindlich.
  4. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen von Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. An die bei Auftragserteilung jeweils geltenden Preise bzw. Preislisten hält sich GERMANCARD Technologies GmbH 6 Wochen ab Auftragserteilung gebunden. Sind längere Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart, so gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarung die jeweils am Liefertage geltenden Preise bzw. Preislisten.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Abzug oder sonstige abweichend vereinbarte Nachlässe zzgl. der bei Auftragserteilung bzw. 6 Wochen nach Auftragserteilung jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Nicht in den jeweils gültigen Preisen enthalten sind die Kosten für Verpackung, Porto, Nachnahme, Zoll u ä. sowie Gebühren, Frachtkosten, Versicherungskosten oder sonstige durch die Versendung oder Verfrachtung bedingte Kosten.
  3. Rechnungen sind zu den jeweils in der Rechnung ausgewiesenen Terminen fällig.
  4. Bei Auslands- oder Wechselkursgeschäften gelten die jeweils am Verkaufsort gültigen Preise nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2.
  5. GERMANCARD Technologies GmbH behält sich die Ablehnung von Wechseln und Schecks ausdrücklich vor, deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- sowie Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
  6. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung das Eigentum von GERMANCARD Technologies GmbH.
  7. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so ist GERMANCARD Technologies GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.
  8. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  9. GERMANCARD Technologies GmbH ist berechtigt, im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 30% des Kaufpreises als Schadenersatz zu verlangen.
  10. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Termine

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich in unserer Auftragsbestätigung als solche vereinbart werden. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmten Personen oder Anstalt.
  2. Wenn Verzögerungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten. (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücklieferung von Prospekten, Katalogen und Materialien) oder von ihm beizustellende Materialien bei GERMANCARD Technologies GmbH nicht termingemäß eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.
  3. Besteht der Auftraggeber, trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen, auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die die GERMANCARD Technologies GmbH üblicherweise kundenseitig durchführen lässt, haftet die GERMANCARD Technologies GmbH nicht für Qualitätsbeanstandungen.
  4. GERMANCARD Technologies GmbH ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber oder von Dritter Seite für den Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material daraufhin zu prüfen, ob dieses zu einem bestimmten Termin dem Empfänger zugestellt sein muss [z.B. Termin- oder Messeeinladungen etc!
  5. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von GERMANCARD Technologies GmbH oder eines ihrer Lieferanten sowie außergewöhnliche Wetter- bzw. Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
  6. Kommt GERMANCARD Technologies GmbH mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.
  7. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn GERMANCARD Technologies GmbH und/oder ihre Erfüllungsgehilfen diesen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen. Evtl. bestehende Ersatzansprüche gegen Erfüllungsgehilfen und/oder Zulieferer tritt GERMANCARD Technologies GmbH an den Kunden zum Zwecke der Geltendmachung ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.
  8. Macht der Kunde von vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung irgendwelcher Lieferzeiten oder Lieferfristen zu.
  9. Will der Kunde – unbeschadet vorstehender Regelungen – einen vertraglich oder gesetzlich bestehenden Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens geltend machen und macht der Kunde das Entstehen eines solchen Verzugsschadens hinreichend glaubhaft, so wird die Höhe des Schadens auf 0,5% der jeweiligen Teillieferung bzw. nicht erbrachten Lieferung pro vollendete Woche, höchstens aber 5% des für die rückständige Lieferung vereinbarten Nettopreises beschränkt, und zwar des Teils der Lieferung, der wegen Verzugs nicht nutzbar ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über                                                     
  2. Versand von Mailings und Waren                                                                       Postalische Mailings                                                                                                        Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.                                    Im Übrigen leistet der Auftraggeber an die GERMANCARD Technologies GmbH dem vertraglichen Umfang entsprechende Portovorauszahlungen. Diese sind Voraussetzung für eine entsprechende Leistungserbringung (Versand, Mailings etc.) und werden von der GERMANCARD Technologies GmbH schriftlich angefordert.
  3. Das Risiko für den Verlust und/oder die Beschädigung der an die Deutsche Post AG (oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen) zu übergebenden Aussendungen trägt allein der Auftraggeber. GERMANCARD Technologies GmbH wird hiermit ausdrücklich von einer Nachweispflicht und Haftung befreit. Die Lieferung der durch die GERMANCARD Technologies GmbH gefertigten Briefe erfolgt „ab Werk“.

§ 6 Gewährleistung

  1. Für Mängel der gelieferten Ware einschließlich Fehlen zugesicherter Eigenschaften leistet GERMANCARD Technologies GmbH 6 Monate, für Ersatzteile 3 Monate Garantie.
  2. Die Mängelhaftung gemäß Ziffer 5.1 bezieht sich auf normalen Verschleiß, Verbrauchsartikel sind davon ausgenommen. Sie entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung Eingriffe an der von uns gelieferten Ware vornehmen. Die Gewährleistung entfällt ferner bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereiches von GERMANCARD Technologies GmbH liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn GERMANCARD Technologies GmbH verweigert wird, die Ursache des gerügten Fehlers zu untersuchen.
  3. Im Falle eines Mangels nach Ziffer 6.1. ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich bei GERMANCARD Technologies GmbH schriftlich und reproduzierbar anzuzeigen.
  4. Gemäß Ziffer 6.1. und 6.3. gerügte Ware ist zum Zwecke der Überprüfung und Nachbesserung auf Kosten des Kunden an GERMANCARD Technologies GmbH zu senden. GERMANCARD Technologies GmbH ist verpflichtet, in berechtigten Fällen innerhalb der in Ziffer 6.1. genannten Fristen kostenlos Nachbesserung zu leisten. GERMANCARD Technologies GmbH ist jedoch auch berechtigt, diese Nachbesserung durch Lieferung einer neuen, in Funktion und Leistung gleichwertigen Ware zu leisten.
  5. Gelingt GERMANCARD Technologies GmbH die in Ziffer 6.4. genannte Nachbesserung nicht innerhalb von 6 Monaten ab Zugang der beanstandeten Ware, so ist der Kunde berechtigt, unter Wahrung der Rechte von GERMANCARD Technologies GmbH gemäß Ziffer 5.3. nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages für die betreffende Ware zu verlangen. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, soweit ein Fall gemäß Ziffer 5.2. vorliegt.
  6. Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend, so hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ihm und GERMANCARD Technologies GmbH bestehende Verträge.
  7. Für die Lieferung von Plastikkarten gelten die zusätzlichen Bedingungen gemäß Paragraph 7

§ 7 Gewährleistung Kartendrucker und Zubehör

  1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel, dazu gehören auch Reklamationen bezüglich falscher oder unvollständiger Lieferungen, sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschluss Frist von einer Woche nach Erhalt der Ware unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände zu erheben. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht festzustellen sind, dürfen nur gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, vom Zeitpunkt der Abnahme an, bei dem Lieferanten eintrifft.
  2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist.
  3. Der Lieferant hat nach seiner eigenen Wahl zunächst das Recht zu Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen. Erst nach Fehlschlagen von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
  4. Gewährleistung – Plastikkarten, Drucksachen und Dienstleistungsaufträge
  • Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
  • Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe gegenüber dem Farbmuster oder der druckreifen Vorlage, bedingt durch Unterschiede im verwendeten Material und dem Verarbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren sowie beim Einsatz von Farben, die keine Standardfarben sind, berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung.
  • Stanzschwankungen, die von Karte zu Karte zu unterschiedlichen Abständen der gedruckten Motive zu den Kartenrändern führen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung.
  • Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Lieferant nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Lieferant von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Lieferant haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Lieferanten nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
  • Geringfügige Abweichungen in der Beschaffenheit des von dem Lieferanten beschafften Papiers, Kartons und sonstiger Materialien können nicht beanstandet werden.
  • Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind bei geringfügigen Abweichungen vom Original ebenfalls keine Beanstandungen möglich. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
  • Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Lieferanten.
  • Garantie für Thermosublimationsdrucker:
  • Drucker, die dem Lieferanten während der Garantiezeit oder auch nach der Garantiezeit zu Reparaturzwecken zugesandt werden, müssen vom Kunden auf dessen Kosten zugesandt werden. Der Rückversand erfolgt während der Garantiezeit zu Lasten des Lieferanten, nach der Garantiezeit zu Lasten des Kunden.
  1. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.
    • Die vom Lieferanten gewährte Garantie umfasst für einen Zeitraum von 12 Monaten: mechanische Defekte des Druckers, elektronische Defekte des Druckers, elektronische Defekte des Druckkopfes, Mechanische Defekte des Druckkopfes sind von der Garantie ausgeschlossen.
    • Voraussetzung für die Garantie ist, dass ausschließlich Original-Verbrauchsmaterial verwendet wird.
    • Gleichfalls sind Reinigungs- und Justagearbeiten von Drucker und Druckkopf keine Garantiearbeiten. Sofern der Auftraggeber dem Lieferanten einen Drucker während der Garantiezeit zur Behebung einer Störung einschickt und sich hierbei herausstellt, dass weder ein mechanischer noch ein elektronischer Defekt Ursache für die Störung war, sondern vielmehr eine falsche Justage oder mangelnde Reinigung des Systems, so wird die Behebung der Störung in Rechnung gestellt. Ebenfalls berechnet der Lieferant dem Auftraggeber in diesem Fall die Versandkosten. Im Garantiefall sendet der Lieferant dem Auftraggeber das Gerät, welches dieser auf seine Kosten an den Lieferanten senden muss, auf Kosten des Lieferanten zurück.
    • Der Stundensatz für Reparaturarbeiten ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
    • Der Garantieanspruch besteht nicht mehr, wenn das Gerät nicht in der Original-Verpackung gesandt wird.
    • Defekte des Druckkopfes sind von der Garantie ausgeschlossen.
    • Für Ersatzteile gewähren wir eine Garantie von 3 Monaten.
    • Es wird empfohlen, beim Erwerb des Systems eine Einweisung mit dem Lieferanten zu vereinbaren. Hier erfährt der Auftraggeber dann die notwendigen Punkte zur Reinigung und Justage des Systems.

§ 8 Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Plastikkarten

  1. Die technischen Hinweise zur Ausführung von Druckvorlagen sind in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
  2. Der Druck der Karten wird nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt. Bearbeitungsspuren, Farbunterschiede sowie geringfügige Abweichungen von den Lithoandrucken sind material- und verarbeitungsbedingt. Sie sind keine Fehler, die den Wert oder die Gebrauchseigenschaften der Plastikkarten beeinträchtigen. Sie berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme der Karten oder zu einem Preisnachlass und begründen auch keinen Schadenersatzanspruch.
  3. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und formelle Gestaltung der Karte verantwortlich. Er stellt diesbezüglich GERMANCARD Technologies GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Dies bezieht sich auch auf urheber-, wettbewerbs- und namensrechtliche Fragen.
  4. Die Lieferfrist beginnt mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber. Durch nicht rechtzeitige Druckfreigabe entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Mängelrügen zur Druckausführung müssen binnen 14 Tagen nach Auslieferung geltend gemacht werden.
  6. GERMANCARD Technologies GmbH ist berechtigt auf eigene Kosten Archiv-, Muster- und Präsentationsstücke herzustellen und diese in diesem Sinne zu verwenden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei bestehenden Urheberrechten Dritter dafür ein unentgeltliches Nutzungsrecht eingeräumt wird.
  7. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir ihn als Referenzkunden zu Werbezwecken im Rahmen unseres Internetauftritts benennen. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft, einer Nennung als Referenzkunden              schriftlich zu widersprechen
  8. Der Auftraggeber willigt mit jederzeitigem Widerrufsrecht für die Zukunft darin ein, dass für den Auftraggeber hergestellte Druck-Massenprodukte – insbesondere Plastikkarten – von dem Auftraggeber Dritten als Musterexemplare für bestimmte optische Funktionalitäten ansichtsweise zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet Dritte zur Geheimhaltung über Design, optische Funktionalität und Name des Auftraggebers. Personenbezogene Daten werden nicht weitergegeben.

§ 9 Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen

(1) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:

  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
  • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
  • geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat);bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
  • geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv.

Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(2) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(3) Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
(4) Für den Versand an mehrere Lieferadressen gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware je Lieferadresse können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
(5) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

§ 10 Widerruf

  1. Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei der Lieferung von Waren, die nach der Spezifikation des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

§ 11 Haftungsbeschluss

  1. Soweit in den vorhergehenden Bestimmungen Rechte aus Lieferverzögerung, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen nicht ausdrücklich zugestanden werden, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Netto Auftrag wertes. Der Kunde stellt GERMANCARD Technologies GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang oder Haftungshöhe nach vorstehenden Bedingungen hinausgehen.

§ 12 Teilunwirksamkeit

  1. Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.

§ 12 Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

Hinweis gemäß §33 BDSG:
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden maschinell erfasst und gespeichert.

letzte Aktualisierung: 08.04.2020